Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Die Abtretungserklärung, die man als Geschädigter unterschreibt, ist zwingend gegenüber der Werkstatt nur auf die Geltendmachung der Reparaturkosten zu beschränken. Nur diese soll die Werkstatt bei der gegnerischen Versicherung geltend machen können. Auf keinen Fall darf man eine pauschale Abtretungserklärung unterzeichnen.
Das kommt darauf an: Wenn die gegnerische Versicherung gar nicht zahlt oder nur einen Teil reguliert, dann wird die Werkstatt wieder auf Sie zukommen und von Ihnen den (Rest-)Betrag verlangen. Denn Sie sind der Auftraggeber der Werkstatt!
0800 3746-555 gebührenfrei