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Müll am Strand

Minderung des Reisepreises

7.03.2019

... wenn sich Ihre Urlaubsträume nicht erfüllen

Sie sind froh, wieder daheim zu sein, weil der Urlaub sein Geld nicht wert war? Um es (teilweise) zurückzubekommen, wird dreierlei vorausgesetzt:

Folge: Wie viel gibt es zurück?

 

Was für die Unannehmlichkeiten der Reise in klingender Münze für Sie herausspringt, hängt vom Einzelfall ab. Eine Minderung des Reisepreises bis zu 50 % kann bei fehlender kälteabweisender Kleidung wegen dem fehlenden Koffer während einer Antarktisreise vorliegen. Dies hat das LG Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 05.06.2017, Az. 2-24 S 44/06 so entschieden. Sie können allerdings eine Reisepreisminderung nur für die tatsächliche Dauer der mangelhaften Leistung geltend machen. Treten also die Mängel erst während der Reise auf oder werden nach wenigen Tagen beseitigt, so können Sie nur für die tatsächlich beeinträchtigte Zeit eine Reisepreisminderung beanspruchen. Beachten Sie also folgendes Beispiel: Sie mussten einige Tage in einem völlig durchgelegenen Hotelbett übernachten und haben trotz ausgewechselter Matratze noch ein paar Tage lang Rückenschmerzen. Für die Zeit, in der das Bett wieder in Ordnung ist, können Sie den Reisepreis trotz andauernder Schmerzen nicht mindern. Der Reisepreis soll im Ergebnis jedenfalls so weit verringert werden, dass er wieder in einem angemessenen Verhältnis zur Reise steht. Im Prozessfall entscheiden das die Gerichte individuell. Als Orientierungshilfe dient dabei die so genannte Frankfurter Tabelle für Mängel bei Transport, Unterkunft, Verpflegung und Sonstigem. Das Landgericht Frankfurt/Main hat diese Übersicht herausgegeben und stellt schematisch Minderungssätze verschiedenen Mängeln gegenüber

Wichtige Vorschriften

 

§ 651 d BGB

§638 III BGB

 

Tipp

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Sie nennt Ihnen gerne Experten, auf die Sie sich verlassen können und übernimmt die Kosten Ihrer Vertretung, wenn Sie es versichert haben.

Wenn Sie nicht direkt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen möchten, können Sie es auch mit einer Mediation versuchen. Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, bei welcher die Parteien mit Hilfe einer neutralen Person eine dauerhafte Lösung selbst erarbeiten. In der Regel sind die Mediationsverfahren schneller und kostengünstiger.

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