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Pilotenstreik

Streik

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Streik".

Kann auch ein Streik zur Kündigung wegen höherer Gewalt berechtigen?

Auch ein plötzlicher Streik im Reiseland stellt höhere Gewalt dar, sofern er sich außerhalb des Einflussbereichs des Reiseveranstalters und seiner Leistungsträger abspielt.

Lesen Sie mehr zur Kündigung wegen höherer Gewalt

Darf der Reiseveranstalter den Reisevertrag kündigen, wenn Mitarbeiter aus seinem Einflussbereich (Flugbesatzung, Hotelpersonal) streiken?

Dies berechtigt den Reiseveranstalter nicht zur Kündigung, weil diese Ursachen aus seiner Sphäre stammen.

Lesen Sie mehr zur Kündigung wegen höherer Gewalt

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei