Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Preis".
Für den Reiseveranstalter ist der Preis bindend, den er in der Reisebestätigung nennt.
Nachträgliche Preisänderungen sind nur zulässig bei einer
Lesen Sie mehr zu Reisepreis und Preiserhöhung
Die Fälligkeit des Reisepreises lässt sich im Reisevertragsrecht nicht sicher bestimmen. Die Reiseveranstalter regeln die Zahlungsbedingungen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Voraussetzung ist, dass sich genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag finden.
Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 Prozent haben Sie das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
Ab 20 Tagen vor dem Reisetermin sind Preiserhöhungen absolut unzulässig.
Im Prozessfall entscheiden das die Gerichte individuell. Als Orientierungshilfe dient dabei die so genannte Frankfurter Tabelle.
0800 3746-555 gebührenfrei