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Mann mit Paragraph

Zollbestimmungen

5.03.2019

Zoll- und Einfuhrbestimmungen

Na, haben Sie Ihren Urlaub genossen und sich möglicherweise am Urlaubsort auch das ein oder andere Andenken mitgebracht?

Bei der Einreise nach Deutschland ist  hier Vorsicht geboten: Sie dürfen nicht jede Ware ohne Weiteres aus dem Ausland mitbringen. Es kann Beschränkungen und Einfuhrverbote für bestimmte Mitbringsel geben, andere Andenken sind hingegen zollfrei.

Damit die Urlaubserinnerungen steuerfrei bleiben, müssen Sie die Freimengen beachten. Wenn die Freimenge überschritten wird, müssen Sie Abgaben bezahlen. Das Gepäck, das Sie bereits bei der Hinreise mit sich geführt haben, ist auf der Rückreise einfuhrabgabenfrei.

Nicht alles was Sie in anderen Ländern ohne weiteres erwerben können, dürfen Sie so einfach nach Deutschland einführen. So sind insbesondere im Bereich der Arznei- und Betäubungsmittel, bestimmter Medien oder Geldmittel über 10.000 EUR bei Ihrer Einreise anzumelden. Zur genaueren Information empfehlen wir Ihnen hier die Internetseite www.zoll.de. Hier sind alle relevanten Voraussetzungen aufgeführt.

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