Wie viel Tabakwaren, Alkohol und Co. dürfen Sie aus dem Urlaub mitbringen? Bei der Einfuhr von bestimmten Waren, müssen Sie auch die Mengengrenzen beachten. Welche Mengen unkritisch sind, erfahren Sie hier.
Auch hier müssen Sie differenzieren, ob Sie aus einem EU-Land, Nicht-EU-Land oder aus einem Land mit zollrechtlichen Sonderregeln einreisen.
Bei Reisen innerhalb der EU und nicht aus einem Gebiet mit zollrechtlichen Sonderregeln gelten keine starren Grenzen, sondern Richtmengen. Bei Einhaltung dieser Mengen, wird ein Bedarf für den persönlichen Gebrauch angenommen:
Tabakwaren:
- 800 Stück Zigaretten oder
- 400 Stück Zigarillos oder
- 200 Stück Zigarren oder
- 1 kg Rauchtabak
Alkoholische Getränke:
- 10 Liter Spirituosen oder
- 10 Liter Alkopops (Alkoholhaltige Süßgetränke) oder
- 20 Liter Zwischenerzeugnisse (z.B. Portwein, Sherry) oder
- 60 Liter Schaumwein
- 110 Liter Bier
Kaffee und kaffeehaltige Waren: 10 kg
Bei Einreisen außerhalb der EU und aus einem Gebiet mit zollrechtlichen Sonderregelungen:
Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
- 200 Zigaretten oder
- 100 Zigarillos oder
- 50 Zigarren oder
- 250 Gramm Rauchtabak oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
- 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr oder
- 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
- 4 Liter nicht schäumende Weine
- und 16 Liter Bier
Arzneimittel, die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechen.
Kraftstoffe: Für jedes Motorfahrzeug im Hauptbehälter befindliche Menge und zusätzlich 10 Liter in einem tragbaren Behälter.