Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Zurückbehaltung".
Was ist der Unterschied zur Mietminderung?
Das Zurückbehaltungsrecht stellt neben der Mietminderung ein zusätzliches Druckmittel dar, um den Vermieter zur Mangelbeseitigung zu bewegen. Es beruht darauf, dass der Mieter seinen Teil des Vertrages nicht erfüllt, solange auch der Vermieter seinen, hier die Überlassung einer mangelfreien Wohnung, nicht erfüllt. Der Mieter erhebt also rein juristisch die Einrede des nicht erfüllten Vertrages nach § 320 BGB. Anders als bei der Mietminderung zahlt der Mieter den zurückbehaltenen Betrag dann an den Vermieter nach, wenn der Mangel behoben ist.