Spielregeln im Wettbewerb
Das sogenannte Lauterkeitsrecht stellt Regeln auf, um einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen. Geregelt ist dies vor allem um Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Auch beispielsweise das Markenrecht gehört zum Lauterkeitsrecht.
Stolperfallen im Internet
Im Internet gibt es viele denkbare Möglichkeiten für Wettbewerbsverstöße. Diese finden sich dabei nicht nur in Online-Shops oder auf Plattformen. Auch reine Werbeauftritte, die Versendung von E-Mails oder andere Marketingmaßnahmen können eine Verletzung des Wettbewerbsrechts bedeuten. Schon die Auswahl des Domainnamens kann wettbewerbswidrig sein, beispielsweise, wenn aufgrund einer großen Ähnlichkeit zu einem bekannten Mitwettbewerber eine Irrführung vorliegt.
Liegt ein Wettbewerbsverstoß vor, haben andere Wettbewerber das Verhalten abmahnen und zur Unterlassung auffordern. Allerdings kann ein Betreiber eines Online-Shops keinen Hersteller von Werkzeugen wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung abmahnen. Es kommt nämlich darauf an, dass ein konkretes Wettbewerbsverhältnis besteht. Sie müssen also gleiche oder ähnliche Produkte an denselben Kundenkreis in einem Markt anbieten. Daneben können Abmahnungen auch von bestimmten Verbänden oder Wettbewerbsvereinen ausgesprochen werden.
Gut zu wissen
Verbraucher können keine Abmahnung wegen einer Wettbewerbsverletzung aussprechen. Umgekehrt brauchen Sie aber auch keine entsprechende Abmahnung zu fürchten. Diese kann nämlich nur im geschäftlichen Verkehr zwischen Unternehmern erfolgen. Und dort auch nur dann, wenn zwischen den Beteiligten ein konkretes Wettbewerbsverhältnis besteht.
Generell und Konkret: Beispiele
Das UWG enthält in § 3 eine Generalklausel, die durch elf Beispiele in § 4 UWG konkretisiert werden.
Wettbewerbswidrig handelt demnach beispielsweise,
- wer unwahre Tatsachen über einen Wettbewerber verbreitet,
- wer Waren oder Dienstleistungen des Wettbewerbers nachahmt oder fälscht
- wer sonst gezielt den Wettbewerber behindert
- wer die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen ausnutzt
- wer den Werbecharakter einer Werbemaßnahme verschleiert
- wer die Teilnahme an Gewinnspielen an den Kauf einer Ware koppelt
Verstöße gegen Markverhaltensregeln wie beispielsweise gegen die Impressumpflicht, das Urheberrecht oder gewerbliche Schutzrechte wie das Markenrecht können ebenfalls wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zur Folge haben.
Wettbewerbswidrig ist zudem irreführende Werbung, aber auch vergleichende Werbung, wenn sich der Unternehmer nicht an bestimmte Regeln hält. Letztlich kann auch eine unzumutbare Belästigung als wettbewerbswidrige Handlung eingestuft werden.