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Abmahnung

Abmahnung

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Abmahnung".

 

Ist für die Abmahnung eine Form vorgeschrieben?

Nein, aber aus Beweisgründen wird sie in der Regel schriftlich erfolgen.

Welchen Sinn hat eine Abmahnung?

Sie soll dem Arbeitnehmer seinen Vertragsverstoß, also in der Regel sein Fehlverhalten, aufzeigen (Beanstandungsfunktion) und ihn gleichzeitig warnen, dass er bei Wiederholung mit schärferen Konsequenzen, vor allem also einer Kündigung, zu rechnen hat (Warnfunktion).

Aus welchen Gründen können Abmahnungen erfolgen?

Hier kommt jedes Fehlverhalten in Betracht, z.B. Arbeitsverweigerung, Beleidigung, unentschuldigtes Fehlen, Fehlverhalten während einer Krankschreibung, unerlaubte Privatnutzung von Telefon oder Internet, schlechte Arbeitsleistung, Unpünktlichkeit etc.

Wie kann ich mich dagegen wehren?

Am besten ist zunächst sicher ein klärendes Gespräch. Sie haben auch das Recht zur Gegendarstellung, die in die Personalakte aufzunehmen ist. Außerdem können Sie auf Aufhebung einer unrichtigen Abmahnung oder Entfernung aus der Personalakte klagen. Sie können sich jedoch auch um Unterstützung ihres Betriebsrates bemühen.

Nach wie vielen Abmahnungen kann mein Chef die Kündigung aussprechen?

Bei einer Kündigung wegen Fehlverhalten ist normaler Weise eine einschlägige, bei leichterem Verstoß auch eine mehrfache Abmahnung erforderlich. Bei extremen Verstößen ist die Kündigung aber auch ohne Abmahnung wirksam.

Mein Chef schreibt mir jede Woche eine Abmahnung wegen Kleinigkeiten. Diese Abmahnungen kommen als Textbausteine, wo er immer nur die neuste Kleinigkeit einträgt. Kann er irgendwann auch deswegen kündigen, wenn er genug Abmahnungen zusammen hat?

Nein, hier wird die Warnfunktion der Abmahnungen abgeschwächt, weil der Chef nie weitere Konsequenzen zieht oder den Ton verschärft.

Gestern kam ich zu spät zur Arbeit, weil ich wieder verschlafen hatte. Der Chef hat mir dann gleich eine Abmahnung ausgehändigt. Darin steht, dass ich unzuverlässig bin und er mich nächstes Mal kündigen will. Kann er das?

Nein, denn die Abmahnung ist zu unbestimmt. Es muss genau darin stehen, wann es zu welchem Fehlverhalten gekommen ist, damit Sie klar erkennen können, welches Verhalten nicht akzeptiert wird.

Nach welcher Zeit muss eine Abmahnung wieder aus der Personalakte entfernt werden?

Dafür gibt es keine allgemeingültigen Fristen. Es hängt von der Schwere des Fehlverhaltens ab.

Was ist der Unterschied zu einer Ermahnung?

Bei Ermahnungen, Belehrungen, Verweisen oder Verwarnungen handelt es sich um Vorstufen zur Abmahnung.

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei